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Richtigstellung: Rudolfswiese ist keine geschützte Biotopfläche

21.09.2020

Am 21.09.2020 wurde die Rudolfswiese teilweise für die Baustelleneinrichtung planiert. Das Aktionsbündnis „Keine A49!“ sagt, es handele sich bei der Rudolfswiese um ein geschütztes Biotop im Wasserschutzgebiet und um eine artenreiche Blühwiese. Bei dem Bereich der Rudolfswiese, der für die Baustelleneinrichtung genutzt wird, handelt es sich jedoch nicht um eine geschützte Biotopfläche, sondern um eine intensiv genutzte Frischwiese. Die Fläche befindet sich in der Trinkwasserschutzzone IIIa. Die Arbeiten stehen im Einklang mit der für diese Art der Schutzzone geltenden Schutzgebietsverordnung und verstoßen nicht gegen die in dieser Schutzgebietsverordnung genannten Verbote. Es sind daher keine besonderen Maßnahmen zum Schutz des Trinkwassers erforderlich.