Gutachten bestätigt: Die Planung für Bau und Betrieb der A 49 entspricht den Anforderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie
Die Planung zum Weiterbau der A 49 zwischen der Anschlussstelle Stadtallendorf-Nord und der Verknüpfung mit der A 5 am Ohmtaldreieck wird allen Anforderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie gerecht. Sowohl für die Bauzeit als auch für den späteren Betrieb wurden die Anforderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, die den Schutz des Grundwassers und der Trinkwasserversorgung verlangt, vollumfänglich berücksichtigt. Dies ist das Ergebnis des Fachbeitrags zur Wasserrahmenrichtlinie, den die DEGES auf Bitten des Hessischen Wirtschafts- und Verkehrsministerium bei einem unabhängigen Gutachterbüro in Auftrag gegeben hatte. Zum Zeitpunkt der Planfeststellung 2012 war der Fachbeitrag zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie noch nicht vorgeschriebener Bestandteil der Planfeststellung; dies ist erst seit 2015 der Fall.