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Das Informationsportal zum Lückenschluss der A 49 in Hessen

Lückenschluss A 49 – aktuelle Fakten zum Projekt

Der Lückenschluss der A 49 ist ein wichtiges Projekt für die Regionen Nord- und Mittelhessen. Politisch und rechtlich legitimiert, wird er von vielen Menschen dringend erwartet. Als Bestandteil des transeuropäischen Verkehrswegenetzes erfüllt er wichtige Verbindungs- und Raumerschließungsfunktionen für Deutschland und die Europäische Gemeinschaft. Dennoch findet nach wie vor eine rege Diskussion über das Projekt bis hin zum direkten Widerstand vor Ort statt. Dabei treffen Fakten auf Behauptungen, Meinungen und persönlich gefärbte Bewertungen. Auf dieser Informationsseite Lückenschluss A 49 stellt die DEGES noch einmal die wichtigsten Sachverhalte zu dem Projekt zusammen, stellt klar, was in Bezug auf das Projekt falsch und richtig ist und liefert Informationen zum Projektverlauf. Die DEGES ist vom Land Hessen in Vertretung des Bundes und der Autobahn GmbH des Bundes mit dem Bau der A 49 beauftragt.

+++Aktuelles+++

Statement der DEGES zum Fund sprengstofftypischer Verbindungen im Trassenbereich der zukünftigen A 49

Am Ortsrand von Stadtallendorf im Bereich des ehemaligen WASAG-Geländes ist ein Schnelltest des Bodenaushubs positiv auf sprengstofftypische Verbindungen gewesen, und die Bauarbeiten an der A 49 in diesem Bereich wurden auf Anweisung des Regierungspräsidiums Gießen vorübergehend gestoppt. Darüber hat die A 49 Autobahngesellschaft mbH & Co. KG, die die A 49 zwischen der Anschlussstelle Schwalmstadt und dem Ohmtal-Dreieck als ÖPP-Auftragnehmer errichtet, die DEGES informiert.

Die DEGES hatte gemäß Planfeststellungsbeschluss für die A 49 die sogenannten „WASAG-Flächen“ noch vor dem Beginn des Autobahnbaus saniert. Die Schadstoffsanierung im Bereich des ehemaligen Rüstungswerks bei Stadtallendorf, die bereits seit Jahrzehnten vorgesehen war, wurde durch den Bau der Autobahn zwingend erforderlich und finanziert, da die Trasse für die A 49 teilweise über das WASAG-Gelände verläuft. Hier befanden sich Boden- und Bauwerksverunreinigungen mit Sprengstofftypischen Verbindungen (STV) und Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK).

Nach Erstellung des Sanierungsplanes, der gemäß den Anforderungen des Bundesbodenschutzgesetzes 2017 von einem Gutachter aufgestellt und durch das Regierungspräsidium Gießen genehmigt wurde, sind die Sanierungsmaßnahmen zur Ausführung gekommen und wurden im August 2020 erfolgreich abgeschlossen. Die Durchführung erfolgte unter behördlicher Kontrolle.

Die DEGES steht in engem Kontakt zur A 49 Autobahngesellschaft mbH & Co. KG und geht davon aus, dass das Regierungspräsidium Gießen nach Vorliegen der Ergebnisse der labortechnischen Untersuchungen das weitere Vorgehen festlegen wird.

Reduzierte Beleuchtung stellt keine wesentliche Beeinträchtigung für Fledermäuse dar

Ein Teil der Trasse der späteren A 49 im Bereich des Dannenröder Waldes wird zur Prävention von Straftaten bei Dunkelheit beleuchtet. Dies stellt eine Maßnahme dar, die dem Gefahrenabwehrrecht unterliegt. Damit durch diese Beleuchtung die dortige Fledermauspopulation nicht beeinträchtigt wird, wurde die Beleuchtung Anfang Mai deutlich reduziert. Dies geschah in Abstimmung mit einem von der DEGES beauftragten Fachbüro, das auf Artenschutzfragen, insbesondere der Fledermaus, spezialisiert ist. Das Büro hatte zuvor eine Bewertung der Situation für die Fledermäuse vorgenommen und selbst die Anweisungen für die technische Reduktion des Lichts erteilt. Sowohl die Fachleute als auch die zuständige Naturschutzbehörde sind der Auffassung, dass die aktuell eingesetzte Beleuchtung die Fledermauspopulation vor Ort nicht wesentlich beeinträchtigt.

Planmäßiger Beginn der Fällarbeiten am 1. Oktober 2020 im Herrenwald

Erläuterungen zum Projekt und den Ausgleichsmaßnahmen sowie zum Beginn der Fällarbeiten durch den DEGES-Pressesprecher und den Projektleiter.

Facts & Figures

Alles Wichtige auf einen Blick rund um Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, den Dannenröder Wald und Verkehr.

Falsch & Richtig

Behauptung: Bei den Arbeiten für den Lückenschluss der A 49 im Dannenröder Wald findet keine ökologische Baubegleitung statt. Der Artenschutz insbesondere im Hinblick auf Haselmäuse und Siebenschläfer wird missachtet.

Das ist falsch. Richtig ist: Eine ökologische Baubegleitung fand und findet in beiden Bauabschnitten des A 49-Lückenschlusses (VKE 30 und VKE 40) durchgängig seit den bauvorbereitenden Maßnahmen statt. Vor Baubeginn war die DEGES für die Veranlassung und Umsetzung zuständig, seit Baubeginn trägt die A 49 Autobahngesellschaft hierfür die Verantwortung.

Speziell für die Umsiedelung von Haselmäusen wurden vor den Fällarbeiten im Herbst und Winter 2020 2.500 Niströhren und Kästen aufgehängt und kontrolliert. Ein Haselmausvorkommen konnte dabei nicht festgestellt werden. Es wurden jedoch ca. 20 Siebenschläfer vorgefunden.

Unter Aufsicht der Umweltbaubegleitung erfolgte auch das Ziehen der Wurzelstubben Anfang 2021, um Tiere, die sich in Erdhöhlen aufhalten, zu sichern.

Behauptung: Bei den vier Hektar Wald, die im Herbst 2020 zusätzlich zu den bekannten 85 Hektar Wald gefällt wurden, handelt es sich um unrechtmäßige Fällungen.

Das ist falsch. Richtig ist: Alle Fällungen für den Bau der A 49 im Dannenröder Forst sind durch den Planfeststellungsbeschluss und die dazugehörigen planfestgestellten Unterlagen gedeckt. Die Fällungen sind nicht über das genehmigte Maß hinaus erfolgt; alle Flurstücke mit zu fällenden Flächen sind im Planfeststellungsbeschluss und den planfestgestellten Unterlagen dargestellt.

Bezogen auf die Gesamtheit aller erfolgten und durch die Planfeststellungsbeschlüsse genehmigten Fällungen für den Lückenschluss der A 49 von Schwalmstadt bis zum künftigen Ohmtal-Dreieck ergibt sich ein Umfang von knapp 89 Hektar. Bislang waren Fällungen von ca. 85 Hektar für die künftige Autobahn kommuniziert worden.

Die Differenz hat das Hessische Verkehrsministerium in einer Antwort auf eine Bürgeranfrage mit einem Übertragungsfehler begründet: Nur an einer Stelle des Planfeststellungsbeschlusses zum Lückenschluss der A 49, und zwar im begründenden Teil, ist ein Flurstück zwischen Stadtallendorf und dem Ohmtal-Dreieck nicht enthalten. Hierbei handelt es sich um eine Fläche von ca. vier Hektar, auf der im Herbst 2020 Fällungen vorgenommen wurden. Alle weiteren Unterlagen – die technischen Planunterlagen, die Grunderwerbskarten und der Bestands- und Konfliktplan des Landschaftspflegerischen Begleitplans, die allesamt im Planfeststellungsbeschluss enthalten sind – berücksichtigen das fragliche Flurstück jedoch. Daraus ergibt sich eindeutig, dass auch diese Fläche für den Bau der Autobahn sowie die dafür erforderlichen Fällungen vorgesehen waren. Sie sind also nicht „zu viel“ gefällt worden.

 Die weitere Überprüfung hat ergeben, dass auch die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die für die gefällten Trassenbereiche umgesetzt wurden und werden, das Flurstück berücksichtigen.

Bezogen auf den forstrechtlichen Ausgleich, d.h. die trassennahe Aufforstung, geht der Planfeststellungsbeschluss davon aus, dass selbst durch nicht ganz flächengleiche Neuaufforstungen die Belange des Waldes ausreichend gewahrt werden.

Auch der Grunderwerb des betroffenen Flurstücks wurde rechtzeitig vor den Fällarbeiten in diesem Gebiet durch die DEGES gesichert.

Behauptung: Die Trasse für den Lückenschluss der A 49 wird um mindestens zehn Meter an jeder Seite verbreitert, bzw. sogar die gesamte Trasse verdoppelt, wofür weitere Bäume gefällt werden sollen.

Das ist falsch. Eine Verbreiterung der Trasse ist weder notwendig noch geplant. Dies entspräche auch nicht den Bestimmungen im Planfeststellungsbeschluss.

Behauptung: Für die Fällungen im Maulbacher Wald am 20.01.2021 wurden die Eigentümer erst zum Fällbeginn spontan enteignet.

Das ist falsch. Für die fragliche Fläche hatte das Amt für Bodenmanagement bereits zum 01.11.2020 eine vorläufige Anordnung zum vorübergehenden Entzug von Besitz und Nutzung erlassen. Seitdem befindet sich die Fläche im Besitz der DEGES. Da es sich bei der Anordnung nicht um eine Enteignung, sondern um eine Besitzeinweisung für eine vorübergehende Inanspruchnahme zur Nutzung während der Bauzeit geht, erhält der Eigentümer sein Recht auf Besitz und Nutzung nach Abschluss der Bauarbeiten wieder zurück.
Der Eigentümer wurde über diesen Vorgang informiert. An einem Termin zur Beweissicherung über die zu fällenden Bäume hatte er selbst teilgenommen. Die Fällungen der wenigen Bäume auf dieser Restfläche sind darüber hinaus auch vom Planfeststellungsbeschluss gedeckt.

Behauptung: Die Autobahntrasse der A 49 soll im Maulbacher Wald jenseits der im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Streckenführung gebaut werden. Auch die Verlegung einer Starkstromleitung soll anders als geplant durchgeführt werden.

Das ist falsch. Richtig ist: Der Bau der A 49 im Bereich des Maulbacher Waldes erfolgt nach den im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Vorgaben. Das gleiche gilt für die in diesem Abschnitt notwendige Verlegung der Starkstromfernleitung 110 kV. Allerdings hat sich in der Ausführungsplanung ergeben, dass der bestehende, bewuchsfreie Schutzstreifen unter der Leitung in Richtung der geplanten Leitungsumlegung erweitert bzw. angepasst werden muss. Für die Anpassung des Schutzstreifens müssen auf einer Gesamtfläche von ca. einem Hektar Bäume gefällt oder gekürzt, sowie Gehölzrückschnitte durchgeführt werden. Die DEGES als Vertreterin des Vorhabenträgers hat die für den Schutzstreifen notwendige Fällgenehmigung beantragt.

Behauptung: Stubbenrodungen sind nach dem Ende der Fällperiode (28.02.) gesetzlich verboten.

Das ist falsch. Sowohl die gesetzlichen Regelungen als auch die Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses lassen eine Entnahme der Wurzelstöcke auch ab dem 01.03. unter der Bedingung zu, dass keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Tieren vorhanden sind. Die entsprechenden Bereiche werden daher zuvor durch eine Ökologische Baubegleitung auf das Vorkommen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kontrolliert.

Behauptung: Zurzeit wird oft behauptet, dass 100 weitere Hektar des Dannenröder Waldes für Baustraßen und Brücken gefällt werden. Zusätzlich sollen Lkw-Parkplätze in den Wald gebaut werden.

Das ist falsch. Richtig ist: Gefällt werden 23,4 Hektar gemäß Planfeststellungsbeschluss. Platz für Brücken und die Zuwegung wurde dabei bereits berücksichtigt. Ein Parkplatz mit WC ist ca. 2 km südlich des Dannenröder Waldes vorgesehen.

Behauptung: Alte Bäume sind als CO2-Speicher unersetzbar - die Aufforstungsmaßnahmen für den Lückenschluss der A 49 bringen daher überhaupt nichts.

Das ist falsch. Richtig ist: Gerade junge Bäume sind wichtig für die Bindung von CO2. Bäume filtern CO2 aus der Luft und verwenden den darin enthaltenen Kohlenstoff zum Wachsen. Bäume im Wachstum verwerten also besonders viel CO2, während alte Bäume bereits viel CO2 gespeichert haben und nicht mehr so viel davon aufnehmen können. Nachwachsende Wälder haben demzufolge mehr Potenzial, CO2 zu binden als alte Wälder. Dies bestätigt auch eine Studie aus dem Jahr 2019 einer internationalen Gruppe von Forschern, die Wälder auf der ganzen Welt untersuchten.

Behauptung: Immer wieder ist zu lesen, es würden 100 ha Wald gerodet.

Das ist falsch. Richtig ist: Für den Lückenschluss der A 49 zur A 5 werden insgesamt 89 Hektar (vormals 85 Hektar, siehe Begründung vom 14.01.2022) Wald gerodet, davon 23,4 Hektar im Dannenröder Wald. Dies entspricht nicht einmal 3 Prozent der Gesamtfläche dieses Waldgebietes. Vom Lückenschluss der A 49 sind bezogen auf den Dannenröder Wald die beiden Forstreviere Dannenrod und Lehrbach betroffen. Das Forstrevier Dannenrod umfasst 707 Hektar, die gesamte Waldfläche 1.014 Hektar. Abgesehen vom Dannenröder Wald sind der Herrenwald und der Maulbacher Wald von Fällungen betroffen. Im Herrenwald bei Stadtallendorf werden auf ca. 54,15 Hektar Wald gefällt, im Maulbacher Wald 5,35 Hektar. Kleinere Flächen im Umfang von insgesamt ca. 6 Hektar werden entlang der VKE 30 nördlich von Stadtallendorf gefällt.

Behauptung: Das Aktionsbündnis „KeineA49“ sagt, es habe „Rechtsverstöße bei der Planung der A 49, insbesondere im Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahre 2012, bei den Ausgleichsmaßnahmen – so genannten CEF-Maßnahmen – gegeben.

Diese Behauptung ist falsch. Der Vorwurf in Bezug auf die Ausgleichsmaßnahmen lautet, dass diese nicht rechtzeitig abgeschlossen wurden oder werden. Richtig ist: Alle im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Maßnahmen, die vor dem Bau erfolgen sollen, sind umgesetzt. Die DEGES hat mit diesen Aufgaben sowohl selbst Landschaftsarchitekt*innen und Biolog*innen betraut, als auch professionelle Fachbüros mit der Umsetzung beauftragt. Alle Maßnahmen werden in Abstimmung mit der Oberen Naturschutzbehörde und der Planfeststellungsbehörde wie auch dem Land Hessen (HMWEVW) umgesetzt. Bei einigen Maßnahmen wurden Naturschutzverbände zur Planung hinzugezogen.

Behauptung: Die Ausbaugegner*innen behaupten, der zur Rodung vorgesehene Wald im Dannenröder Forst sei mehrere hundert Jahre alt und liege in einem FFH-Gebiet.

Das stimmt so nicht. Richtig ist: Der Dannenröder Wald wird seit Jahrhunderten forstwirtschaftlich genutzt, was bedeutet, dass Bäume in bestimmtem Alter oder Zustand entnommen und verkauft werden. Dies führt dazu, dass der Baumbestand dort ein sehr heterogenes Alter hat. Bei den Bäumen im Bereich der künftigen Trasse handelt es sich größtenteils um Buchen (65%) mit einem Alter von je 15 bis ca. 200 Jahre und Fichten/Kiefern (25%) mit einem Alter von 40 bis ca. 85 Jahren, wobei letztere an diesem Standort als naturfern einzustufen sind. Die Fichten haben zudem, so wie deutschlandweit, Probleme auf Grund von Trockenheit und Borkenkäferbefall. Ferner handelt es sich bei acht Prozent der Bäume im Trassenbereich um Stiel- und Traubeneichen, die ca. 200-300 Jahre alt sind, und bei zwei Prozent um Bergahorn, der ca. 10-40 Jahre alt ist. Im Ausgleich für die Rodung der Bäume werden Teile des Herrenwaldes, ca. 320 Hektar, dauerhaft der forstwirtschaftlichen Nutzung entzogen, sodass die Erhaltung dieser Waldbereiche langfristig gesichert ist. Dort wird auf viele Jahre kein Baum zur forstwirtschaftlichen Nutzung gefällt. Der Dannenröder Wald befindet sich nicht in einem FFH-Gebiet.

Behauptung: Die Aktivist*innen berufen sich auf den Satz: Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.

Richtig ist: Der Lückenschluss der A 49 ist durch alle rechtlichen Instanzen abgesegnet und ist somit von A bis Z rechtens. Abgesehen davon ist das Projekt von viel zu geringer ökologischer Bedeutung, um daraus eine ökologische oder gesellschaftlich legitimierte Notwehrsituation abzuleiten.

Behauptung: Seitens der Waldbesetzer*innen wird immer wieder behauptet, die DEGES und die Befürworter*innen würden bewusst provozieren und eskalieren?

 Das ist falsch. Richtig ist: Als Projektmanagementgesellschaft des Bundes und zahlreicher Bundesländer handelt die DEGES im öffentlichen Auftrag. Mit den Planfeststellungsbeschlüssen sind, neben den politischen, auch die rechtlichen Voraussetzungen für den Weiterbau der A 49 gegeben. Auf dieser Grundlage setzt die DEGES das Projekt um. Die DEGES hat keinerlei Interesse an einer Eskalation der gegenwärtigen Situation und keine Veranlassung zur Provokation. Sie appelliert vielmehr eindringlich an die Waldbesetzer*innen und deren Unterstützer*innen, unbewiesene Behauptungen zu unterlassen, sich ihrerseits weiterer illegaler Aktionen zu enthalten und einer Eskalation entgegenzuwirken.

Die DEGES respektiert Meinungen und Überzeugungen, die dem Weiterbau der A 49 kritisch gegenüberstehen. Sie unternimmt jedoch die erforderlichen Schritte, die zur Durchsetzung des Rechts und zur Umsetzung ihres Auftrags notwendig sind.

Behauptung: Die Bürgerinitiative „Keine A 49“ sagt, die Qualität des Grundwassers sei durch den Autobahnbau in Gefahr. Stimmt das?

Das ist falsch. Richtig ist: Durch den Bau und Betrieb der A 49 ergeben sich keine zusätzlichen Risiken für das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung. Bereits im Planungsprozess der A 49 wurden umfangreiche Fachgutachten zum Schutz der Oberflächen- und Grundwasser erstellt. Die Stellungnahmen und Änderungsvorgaben der zuständigen Fachbehörden wurden innerhalb des Planfeststellungsverfahrens geprüft, abgewogen und sind in den Planfeststellungsbeschluss eingeflossen. Es gibt ein umfangreiches Konzept für Maßnahmen während der Bauzeit und während des laufenden Betriebs, die den Schutz des Grundwassers sicherstellen.

Tatsächlich stellt der Weiterbau der A 49 insofern sogar eine Verbesserung gegenüber der derzeitigen Situation dar: Die neue A 49 wird mehr Vorgaben zum Gewässerschutz erfüllen als die vorhandene Bundesstraße, die durch selbiges Gebiet führt. Zudem wird eine wesentliche Verkehrsmenge in Zukunft von der Bundesstraße hin zur A 49 gelenkt werden, sodass durch eine geringere Befahrung der Bundesstraße die Belastung des Grundwassers sinkt.

Ganz abgesehen davon: Straßen durch Trinkwasserschutzgebiete zu bauen, ist nichts Ungewöhnliches und schon gar nichts Skandalträchtiges. Davon zeugt schon die Vielfalt an Regelungen, die in einem solchen Fall zu befolgen sind (Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetze, Musterschutzgebietsverordnungen, Schutzgebietsverordnungen der Länder, DIN 2000, W 101, Anlagenverordnung). In Hessen beispielsweise befinden sich viele Straßen in Trinkwasserschutzgebieten.

Behauptung: Die Maßnahmen zum Ausgleich für den Verlust des Waldes sind völlig unzureichend.

Die bereits umgesetzten und in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen stellen mit ihren ökologischen Effekten eine substanzielle Kompensation dar. Insgesamt werden mit 89 Hektar (*vormals 85 Hektar, siehe Begründung vom 14.01.2022 Wald allein schon in der Umgebung der Trassen ebenso große Flächen aufgeforstet, wie gerodet werden müssen. Daneben wird mit einer 30 Meter breiten Grünbrücke, die einen Bachlauf führt, die Zerschneidung des Dannenröder Waldes abgemildert. Abgesehen von den Aufforstungen werden darüber hinaus zahlreiche Maßnahmen zu dauerhafter Erhaltung und Schutz von wertvollen Waldbereichen umgesetzt. Dabei werden Teile des Herrenwaldes, ca. 320 Hektar, dauerhaft der forstwirtschaftlichen Nutzung entzogen. Eine wirtschaftliche Nutzung von Bäumen in diesen Gebieten findet nicht mehr statt, sodass die Erhaltung dieser wertvollen Waldbereiche langfristig gesichert wird.

Hinzu kommt, dass im Rahmen des Bauprojekts A 49 eine Reihe weiterer Maßnahmen zu substanziellen Verbesserungen der ökologischen Situation in der Region geführt haben. So wurde im Auftrag der DEGES eine Komplettsanierung des Geländes der ehemaligen Sprengstofffabrik WASAG bei Stadtallendorf durchgeführt. Rund zehn Millionen Euro investiert die DEGES anlässlich des Autobahnneubaus in die Altlastensanierung und Kampfmittelräumung auf dem Areal.

Weitere Informationen

hessenschau-Beitrag vom 10.10.2020: Streit um Ausgleichsflächen für A 49

hr-Podcast vom 09.10.2020: Ersatz statt Ausgleich

Behauptung: Es sind noch nicht alle Flächen für den Autobahnbau gesichert.

Das ist falsch. Die DEGES hat alle Flächen, die für den Bau der A 49 notwendig sind, gesichert. Die Sicherung ist in der Regel mit einer Bauerlaubnis bzw. Besitzüberlassungsvereinbarung erfolgt.

Behauptung: Die A 49 ist ein Planungsdinosaurier, der so heute gar nicht mehr genehmigt werden würde.

Die Vokabel mag griffig sein, zur Beschreibung des Projektes ist sie unzutreffend. Richtig ist, dass erste Überlegungen für eine Autobahn-Verbindung zwischen Kassel und Gießen bereits über 40 Jahre zurückreichen. Richtig ist aber auch: Die technischen Planungen und die Untersuchungen zum Verkehrsaufkommen wurden im Laufe der Jahrzehnte immer wieder den aktuellen Gegebenheiten und dem neuesten Stand der Technik angepasst. Die Planfeststellungsverfahren aller Teilabschnitte der A 49 basieren auf den jeweils aktuellsten Erkenntnissen und den hohen Anforderungen, die sich aus den Interessen zum Beispiel des Umwelt- und Naturschutzes ergeben. Die Planfeststellungsbeschlüsse für den Lückenschluss aus dem Jahr 2012, zuletzt bestätigt im Juli 2020, lassen daran keine Zweifel.

 

Behauptung: Die Aufforstungen im Rahmen der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind nicht zielführend, da die jungen Eichen aufgrund von Hitze und Wassermangel nicht anwachsen.

Das ist nicht richtig. Bei Aufforstungsmaßnahmen kommt es in aller Regel dazu, dass einzelne junge Pflanzen aus unterschiedlichen Gründen nicht anwachsen und gedeihen. Dies wird kontrolliert und es finden Nachpflanzungen statt. So wird dafür Sorge getragen, dass ein gesicherter Baumbestand entsteht.

Behauptung: Durch die Realisierung als ÖPP-Projekt wird der Lückenschluss der A 49 grundsätzlich teurer, als wenn die Realisierung ohne einen privaten Partner durchgeführt würde.

Das stimmt nicht. ÖPP-Projekte werden von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen begleitet. Dabei wird geprüft, ob die Variante als ÖPP-Projekt wirtschaftlicher ist als die konventionelle Realisierung des Projekts. Erst wenn die Wirtschaftlichkeit gegeben ist, werden Vorbereitung und Vergabeverfahren eines ÖPP-Projekts gestartet. Die Beauftragung eines privaten Partners zur Durchführung eines ÖPP-Projektes erfolgt nur, wenn sein Angebot, welches sich im Wettbewerb als das wirtschaftlichste herausgestellt hat, unter den Gesamtkosten für eine konventionelle Ausführung liegt.

Meilensteine

Hier finden Sie eine Übersicht der Verfahrensschritte zum geplanten Lückenschluss der A 49 in Hessen.

Zum Projekt

Weitere Informationen zum Lückenschluss der A 49 zwischen der Anschlussstelle Schwalmstadt und dem Ohmtal-Dreieck sind auf der Projektwebsite der DEGES zu finden. weiter

 

Infopool

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